„Made in Germany“ stammt aus Großbritannien (1887)

Kurzbeschreibung

Der ursprüngliche Impuls für das Label „Made in Germany“ kam aus Großbritannien, dem führenden Industrieland des 19. Jahrhunderts. Zunehmend herausgefordert durch den deutschen Emporkömmling und deutsche Importwaren, hofften britische Kaufleute und Politiker, an den Patriotismus ihrer Landsleute zu appellieren. Dieser wirtschaftliche Nationalismus fand im ursprünglichen Gesetz seinen Ausdruck in einer kalten, klinischen Sprache.

Quelle

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Die weitaus meisten Verstöße gegen das [Warenzeichen-]Gesetz fallen unter den Tatbestand der falschen Bezeichnung des Ortes oder Landes, in dem eine Ware hergestellt oder erzeugt wurde, und da die Angabe direkt oder indirekt sein kann, fällt ein sehr großer Teil der üblicherweise im Handel verwendeten Marken unter diesen Tatbestand.

Die Kennzeichnung von Waren mit Ortsamen aus diesem Land, sei es als Adresse eines Herstellers oder allein, stellt einen Verstoß gegen den Abschnitt dar. Da sich die Rechtswidrigkeit der Kennzeichnung jedoch aus ihrer Falschheit ergibt, wird dieser falsche Charakter durch die Hinzufügung eines eindeutigen Hinweises auf den Ort oder das Land, in dem die Waren hergestellt wurden, beseitigt; da jedoch die einfache Hinzufügung des Namens eines ausländischen Ortes zu der englischen Adresse, wie z.B. London und Paris, keinen Hinweis darauf geben würde, an welchem Ort die Waren hergestellt wurden, wird es zur Erfüllung des Paragraphen notwendig sein, dass eine eindeutige Angabe, wie z.B. „hergestellt in Deutschland“, hinzugefügt wird, um den Ursprung der Waren anzugeben.

In Bezug auf direkte falsche Herkunftsangaben ist die Angelegenheit einfach genug. Wenn Messer mit der Aufschrift Sheffield importiert werden, obwohl sie in Deutschland hergestellt wurden, ist es offensichtlich, dass ein Betrug begangen wurde.

Bei den indirekten Herkunftsangaben ist die Sache jedoch nicht so einfach. Die Verwendung der englischen Sprache in beschreibenden Ausdrücken wie „superfine make“ auf einem Etikett, das auf Waren aus einem fremdsprachigen Land angebracht ist, ist nach dem Gesetz zweifellos ein falscher Hinweis auf die Herstellung im Vereinigten Königreich, ebenso wie die Verwendung einzelner Wörter wie „patent“, „registered“ oder „warranted“ oder englischer Maße wie yards, feet, inches, dozens oder übliche Abkürzungen solcher Wörter. Werden solche Wörter für Waren verwendet, sollte eine Gegenerklärung bezüglich der Herstellung im Ausland hinzugefügt werden, um die Waren vor einer Zurückhaltung zu schützen.

Ebenso würden alle Wörter, die eine Herstellung durch englische Firmen implizieren könnten, wie z. B. „& Co.“, alle so gekennzeichneten Waren in den Anwendungsbereich des Abschnitts bringen, wenn die Waren aus fremdsprachigen Ländern stammen, und würden ebenfalls einen eindeutigen Hinweis auf die Herstellung im Ausland erfordern.

Zusätzlich zu diesen Hinweisen auf britische Herstellung gibt es viele andere Wörter, die auf Waren in anderen Sprachen verwendet werden, die je nach dem Land, aus dem sie importiert werden, falsch sein können oder nicht. Solche Wörter, wie zum Beispiel „Mode de Paris“, auf Waren, die aus Deutschland kommen, wären eindeutig eine falsche Beschreibung, aber solche Wörter wären legal, wenn die Waren aus Frankreich kommen. Dies entspricht genau dem Gesetz, das derzeit in Frankreich zu diesem Thema besteht. Es kann daher eindeutig festgelegt werden, dass die Verwendung der Sprache eines bestimmten Landes auf Etiketten oder in irgendeiner anderen Weise auf Waren als Beweis dafür angesehen wird, dass die Waren aus dem Land stammen, in dem diese Sprache gesprochen wird, und dass alle so gekennzeichneten Waren, die aus anderen als den angegebenen Ländern stammen, zusätzlich zu dieser Sprache einen deutlichen Hinweis auf das Land tragen müssen, in dem sie hergestellt wurden.

Neben der englischen Sprache kann es aber auch andere indirekte Hinweise geben, wie z. B. das V. R., das königliche Wappen, die Krone der Königin, den schottischen Löwen, die irische Harfe oder ein ähnliches Zeichen, das einen nationalen Charakter andeuten könnte; und im Allgemeinen kann gesagt werden, dass jede derartige Marke, die auf Waren angebracht wird, mit einer Gegenerklärung, wie z. B. „im Ausland hergestellt“, versehen werden muss, um eine Verletzung des Abschnitts zu verhindern.

Die englische Sprache, die auf Waren aus Amerika oder einem anderen englischsprachigen Land angewandt wird, scheint nicht unzulässig zu sein, solange die Beschreibung keine andere britische Angabe oder den Namen eines Ortes enthält, der nicht der tatsächliche Herstellungsort oder das Herstellungsland ist; aber bei Waren, die den Namen von Städten tragen, die ähnliche Namen wie Städte in diesem Land haben, muss ihr Ursprung deutlich angegeben werden. Im Falle solcher amerikanischer Städte wären die Buchstaben U.S.A. ein ausreichender Hinweis auf das Ursprungsland.

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Quelle: The Merchandise Marks Act of 1887, with Special Reference to the Importation Stations and the Customs Regulations & Orders Made thereunder, [] von Howard Payn. London: Stevens and Sons, 1888, S. 16–19. Online verfügbar unter: https://archive.org/details/merchandisemark00payngoog

Übersetzung: Insa Kummer (aus dem Englischen ins Deutsche)
„Made in Germany“ stammt aus Großbritannien (1887), veröffentlicht in: German History Intersections, <https://germanhistory-intersections.org/de/deutschsein/ghis:document-230> [02.12.2023].