Hexenverfolgung und ihre Kritiker: Friedrich von Spee (1632)
Kurzbeschreibung
Inquisition und Hexenverfolgung waren nicht nur ein deutsches, sondern ein europäisches Phänomen. Heinrich Kramer (ca. 1430–1505) veröffentlichte Ende des 15. Jahrhunderts den „Hexenhammer“ in Speyer, der im 17. Jahrhundert mehrere Auflagen erlebte. Dabei handelt es sich um eine Abhandlung gegen schwarze Magie und für die Verfolgung und Hinrichtung von vermeintlichen Hexen, sowie einer Säuberung der christlichen Religion von schwarzer (teuflischer) Magie. Bereits zeitgenössisch geriet diese Sichtweise in die Kritik. Gegner der Hexenverfolgungen wie Friedrich von Spee (1591–1635) haben Deutschland als „Mutter der Hexenverfolgung“ beschrieben und propagierten ein zeitgemäßes katholisches Christentum ohne Hexenverfolgungen.
Quelle
GRUSS DEM LESER
Zur vorliegenden zweiten Auflage
Die erste Auflage dieses Buches, die ehedem der Universitätsbuchdrucker Peter Lucius in Rinteln mit Genehmigung der dortigen Juristischen Fakultät veranstaltet hatte, hat bei vielen frommen und auch gelehrten Männern Aufsehen erregt und sie zu der Überzeugung gebracht, daß die Frage der vielen Hexen in Deutschland eingehender und unvoreingenommener Prüfung bedarf und daß die Obrigkeiten nach dem Beispiele Daniels künftig die noch im Gange befindlichen Prozesse gründlich zu beaufsichtigen haben. Es hat auch manchen Nationen und Fürsten das Gewissen geschlagen, und sie haben nach der Lektüre und sorgsamer Prüfung des Buches ihre Prozesse abgebrochen, vor allem, weil ihnen darin vorgehalten wurde, wie wenig manche ihrer Kommissarien und Richter sich an die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. halten, und zwar gerade bei gewissen besonders wichtigen Punkten, was bisher fast niemand bemerkt hat. Aus diesen Gründen haben viele, sogar auch etliche Mitglieder des Reichs-Kammergerichts zu Speier und des kaiserlichen Hofes, eine baldige Neuauflage für ratsam gehalten, um dadurch den Weg zu weiterer Prüfung und Erforschung der Wahrheit zu bereiten. Und das besonders, weil es hier um Menschenleben und das Ansehen nicht nur Deutschlands sondern auch des katholischen Glaubens geht. Schließlich auch, weil alle Exemplare der ersten Auflage innerhalb weniger Monate so rasch verkauft worden sind, daß um keinen Preis mehr eines zu bekommen ist. Darum habe ich, um die Wünsche weiter Kreise zu befriedigen, auf meine Kosten eine Neuauflage veranstaltet unter Zugrundelegung eines mir in Marburg von einem Freunde übergebenen Manuskripts. Nun bediene dich des Buches, lieber Leser, und lebe wohl!
Johannes Gronaeus Austritts
I. C.
[…]
2. FRAGE
Ob es in Deutschland mehr Hexen und Unholde als anderorts gibt?
Ich antworte: Das weiß ich nicht. Aber ich will, um keine Zeit zu vertun, kurz sagen, wie sich mir die Sache darstellt. Danach scheint es jedenfalls so und wird es angenommen, daß sich in Deutschland mehr Hexen finden als woanders.
Man weiß ja, daß es besonders in Deutschland allerorts von Scheiterhaufen raucht, die diese Pest vertilgen sollen, und das ist doch gewiß ein überzeugender Beweis dafür, wie sehr man alles für verseucht hält. Das geht so weit, daß der Ruf Deutschlands nicht wenig an Glanz bei unsern Feinden eingebüßt hat, und, wie die Heilige Schrift (2. Mos. 5. v. 21) sagt, wir unsern Geruch haben stinkend gemacht vor Pharao und seinen Knechten.
Dieser Glaube an eine Unmenge von Hexen in unserem Lande wird aus zwei wichtigen Quellen genährt.
Deren erste heißt Unwissenheit und Aberglauben des Volkes. Alle Naturforscher lehren, daß auch solche Erscheinungen auf ganz natürlichen Ursachen beruhen, die bisweilen ein wenig vom gewöhnlichen Lauf der Natur abweichen, und die man als außerordentlich bezeichnet, wie beispielsweise ein übermäßiger Platzregen, besonders starker Hagel und Frost, ein übergewaltiger Donnerschlag und Ähnliches.
Es lehren auch die Mediziner, daß das Vieh nicht minder als die Menschen seine Krankheiten hat; daß bei Mensch und Tier häufig mancherlei neue Leiden auftreten, die von den Ärzten noch nicht genügend erforscht sind; daß die Natur viel Wunderbares birgt, das dann zum Erstaunen derer ans Tageslicht kommt, die nichts ahnen von ihrem Reichtum; und daß auch die größten Gelehrten der vergangenen Jahrhunderte nicht den ganzen Umfang ihrer Kräfte haben ermessen können. Aber laß einmal irgend so etwas in Deutschland, besonders unter der Landbevölkerung, sich zeigen; bewölkt sich der Himmel, und stürmt es einmal heftiger als gewöhnlich; kennt einmal der Arzt nicht eine neue Krankheit, oder weicht ein altes Leiden nicht gleich unter seiner Behandlung; — kurz, laßt irgendein Unglück sich ereignen, das ungewöhnlich erscheint, — und schon überläßt man sich Gott weiß welchem Leichtsinn, Aberglauben und Unsinn, denkt nur an Hexenwerk und schiebt die Schuld auf die Zauberer. Da behauptet man denn, den wahren Schlüssel in der Hand zu halten. Sah man sodann vielleicht jemanden unterdes vorbeigehen, in der Nähe herumstehen oder kommen, der dies oder das sagte oder tat (irgend etwas muß ja doch immer vorhergegangen, gleichzeitig oder hinterher geschehen sein), so legt man alles übel aus, erklärt ihn für den Schuldigen und trägt in seiner Nichtswürdigkeit die Verdächtigung in der ganzen Nachbarschaft umher. Da ist es denn kein Wunder, wenn das immer mehr um sich greifende Gerede uns in wenig Jahren Hexen in so reichlicher Anzahl schafft, zumal Prediger und Geistliche nichts hiergegen unternehmen, sondern eher noch selbst mit schuld daran sind, und sich, soviel ich weiß, noch keine Obrigkeit in Deutschland gefunden hat, die ihr Augenmerk auf diese unseligen Klatschereien gerichtet hätte. (Vgl. dazu auch unten 35. Frage.) In anderen Ländern ist man da vorsichtiger, und wir sollten uns schämen, ihnen hierin nachzustehen. Denn wenn dort ein Kind oder ein Stück Vieh krank wird, ein Baum vom Blitz getroffen wird, die Ernte mißrät, die Witterung eine Not verursacht, Heuschrecken oder Mäuse die Felder kahl fressen, — so suchen sie des ganzen Unglücks Ursprung bei Gott oder in der Natur und führen dann einzig nur das auf Zauberei zurück, was unverkennbar und nach dem Urteil der Wissenschaft den Gesetzen der Natur widerspricht.
Die zweite Quelle des Glaubens an die unzähligen Hexen heißt Neid und Mißgunst des Volkes. In jedem anderen Land wird man zugeben, daß es immer wieder Leute gibt, die der Herrgott ein wenig reichlicher mit irdischen Gütern gesegnet hat, die ihre Waren rascher absetzen, mit mehr Glück einkaufen, kurz, eher zu Einfluß und Reichtum kommen als andere. Geschieht dies aber einmal im deutschen Volk, so stecken gleich ein paar Nachbarn, denen das Glück weniger hold ist, die Köpfe zusammen und setzen, von Hexerei raunend, haltlose Verdächtigungen in die Welt. Die verdichten sich dann, wenn einer von denen, die man beneidet, besondere Andacht in der Kirche merken läßt, wenn er seinen Rosenkranz außerhalb der Kirche betet, wenn er vielleicht auf dem Felde oder in seiner Schlafkammer zum Beten niederkniet, und so fort. Nichtswürdig ist so etwas und andern Ländern ganz unbekannt! Sie haben diese beiden Quellen verstopft, und deshalb gibt es dort weniger Zauberer als bei uns. Indessen will ich nicht behaupten, daß es bei uns gar keine wirklichen Hexen gebe. Ich gebe zu, daß es welche gibt, aber ich sage weiter, ein besonnener Leser wird leicht aus dem, was ich noch zu sagen habe, ersehen, wie bei dem Verfahren, das ich nun beschreiben will, es ganz unvermeidlich ist, daß unter der gewaltigen Menge seither verbrannter Hexen viele Unschuldige sind, und wie in Deutschland nichts zweifelhafter ist, als die Zahl der wirklich Schuldigen.
3. FRAGE
Was die Hexerei oder Zauberei für ein Verbrechen ist?
Ich antworte: Sie ist ein besonders ungeheuerliches, schweres und abscheuliches Verbrechen, denn in ihr treffen die schlimmsten Vergehen zusammen, wie Abfall von Glauben, Ketzerei, Religionsfrevel, Gotteslästerung, Mord, ja sogar Vatermord, oft auch widernatürliche Unzucht mit einem Geschöpf der Geisterwelt und Haß gegen Gott, welches die denkbar gräßlichsten Verbrechen sind. So steht es bei Delrio lib. 5. sect 1; indessen will ich das in einer anderen Abhandlung eingehender untersuchen. Die Frage bedarf erneuter sorgfältiger Prüfung, und man könnte sagen wie Dan. 13. v. 49: „Richtet noch einmal.“
[…]
6. FRAGE
Ob die deutschen Fürsten recht daran tun, daß sie strenge gegen die Hexerei einschreiten?
Ich antworte: Es sei ferne von mir, daß ich den Obrigkeiten einen Vorwurf machte, weil sie energische Maßnahmen gegen dies Verbrechen ergreifen. Nach Gottes Willen haben sie zu befehlen, und wir zu gehorchen. Sie haben auch ihre Gründe für ihr Einschreiten, die ihre Ratgeber ihnen vorhalten, nämlich diese:
I. Grund. Sie säubern (wie sie sagen) den Staat von einer großen Plage, die sich wie Krebsschaden weiterfrißt und durch Ansteckung verbreitet.
II. Grund. Sie verhindern mancherlei Schaden und Unheil, die diese Teufelsknechte stets anzurichten suchen.
III. Grund. Sie tun, was ihres Amts und Beruf ist, denn so spricht der Apostel im Römerbrief Kap. 13 von der Obrigkeit: „Denn nicht umsonst trägt sie das Schwert; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Bestrafung für den, der das Böse tat.“ Wenn sie deshalb ohne rechtlichen Grund zum Nachteil des Staates die Übeltäter nicht bestrafen, so versündigen sie sich aufs schwerste, machen sich mitschuldig am Verbrechen (siehe c. 1. de offic. et potest. Iudicis de leg. sowie Innocentius, Baldus, Decius, Barbatius, Panormitanus und die übrigen Gelehrten) und sind zur Wiedergutmachung allen Schadens verpflichtet, der dadurch dem Staat oder seinen Bürgern entsteht. Das ergibt sich aus dem erwähnten Gesetz c. de offic. de leg. und entspricht der allgemeinen Lehre der Theologen, Thomas 2. 2 q. 26, Sylvester, Caietanus in summa V. restitutio, Dominicus Sotus, de iustitia et iure lib. 4. q. 7 a. 3, Medina in Cod. de rebus restituendis und anderer, die ich nicht alle anführen kann.
IV. Grund. Sie beweisen ihren Eifer, für die Ehre Gottes zu wachen, wenn sie mit Strang und Feuer gegen seine Hauptfeinde vorgehen. Sie tun also recht und brauchen sich deswegen nicht tadeln zu lassen, zumal überdies die heilige Schrift gebietet: „Die Zauberer sollst du nicht leben lassen.“ (2. Mos. 22).
[…]
Quelle der deutschen Übersetzung (aus dem Lateinischen): Friedrich von Spee, Cautio Criminalis, oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse (1632). Deutsche Ausgabe von Joachim Friedrich Ritter. Weimar: Verlag Herm. Böhlaus Nachfolger, 1939, Titelblatt, S. XL, 2–5, 7–8.
Weiterführende Inhalte
Johannes Dillinger, Hexen und Magie. Eine historische Einführung (Historische Einführungen, Band 3). Frankfurt am Main und New York: Campus Verlag, 2007.
Lyndal Roper, Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. München: C. H. Beck, 2007.