Kundschaft für den Gesellen Johann Daniel Weber (1773)
Kurzbeschreibung
Eine „Kundschaft“ war eine Vorform des Personalausweises, die von Innungen und Zünften ausgestellt wurden. Den Gesellen auf Wanderschaft wurden diese Kundschaften ausgestellt, die ihnen als Beleg für geleistete Arbeit und auf der Wanderschaft erworbene Kenntnisse dienten. Die Kundschaften sollten die sich aufgrund der politischen Vielschichtigkeit der Reichsterritorien einer einheitlichen obrigkeitlichen Kontrolle entziehenden Wanderungen über eine einheitliche Rechtspraxis erfassen und so das Wandern der Gesellen regulieren. Die Zünfte überall im Reich wurden zur Ausstellung von Kundschaften verpflichtet, in denen Namen, Geburtsort, Alter und Arbeitsdauer vermerkt waren und auch Zeugnis des konformen Verhaltens des Gesellen lieferten.
Quelle
Quelle: Augsburg, 12. September 1773, Typendruck, handschriftlich, Kupferstich, Berlin, Deutsches Historisches Museum, Do 2001/44, Kat. 7.3. Siehe auch: Rosemarie Beier-de Haan (Hrsg.), Zuwanderungsland Deutschland - Migrationen 1500 - 2005: [Ausstellung vom 22. Oktober 2005 bis 12. Februar 2006, Deutsches Historisches Museum, Berlin], Wolfratshausen 2005, p. 176.
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