Bericht über aus Russland fliehende Juden (11. Oktober 1881)
Kurzbeschreibung
Dieser Artikel vom Oktober 1881 berichtet über die Hintergründe der Flucht zahlreicher russischer Juden vor antisemitischen Pogromen in Russland. Die Flüchtlinge erreichten das Deutsche Reich in der Regel als Transitwanderer, die von einem der deutschen Seehäfen aus nach Übersee, zumeist in die USA, auswanderten.
Quelle
Berliner Gerichtszeitung, 11. Oktober 1881
Die Judenverfolgung in Rußland. — Im Mai dieses Jahres kamen in Wien große Massen russischer Juden an, welche sich vor den Schrecknissen in der Heimat nach Oesterreich gerettet hatten. Jeder Eisenbahnzug brachte neue Scharen. Der Rundschauer hat mit eigenen Augen diese Auswanderer gesehen. Es war ein Anblick zum Erbarmen: Männer und Weiber, Greise und Kinder in dichtem Gewühl, den letzten Rest der geflüchteten Habe auf Karren und Kisten, in schmutzigen Bündeln und zerlumpten Säcken fortschleppend, Angst und Verzweiflung auf allen Gesichtern. Und doch waren es nur die besser Situierten, noch nicht gänzlich Enterbten, denen es gelungen war, sich zu flüchten; denn die Erlangung eines Reisepasses kostet bekanntlich in Rußland Geld, viel Geld, und auch der von den Behörden verstoßene Paria muß sich reiflich mit den Unter- und Oberbeamten der Polizei abfinden, bevor er die Grenze gen Westen passieren darf. In Wien fanden sich mitleidige Glaubensgenossen, und auch unter der christlichen Bevölkerung viel barmherzige Seelen, welche sich der der Landessprache zumeist unkundigen und ihres Reiseziels noch nicht bewußten Flüchtlinge annahmen, für ihre Verpflegung und vorläufige Unterbringung und für ihr ferneres Fortkommen mit Rat und That sorgten. Seit jener Zeit, namentlich seit den in Kiew vom Stadt- und Bauernpöbel unter den Augen der Polizei verübten Massacres und Plünderungen sind die zur Versorgung der aus Rußland vertriebenen Juden eingesetzten Comités unausgesetzt thätig gewesen. Die Regierungen der Türkei und Spaniens haben den Heimatlosen eine neue Heimat angeboten, die „Alliance israélite“ hat Geldsammlungen veranstaltet, und reiche Juden haben sich — Baron v. Hirsch, in Paris z. B. mit einer Million Francs, — an denselben rege beteiligt. Sie haben es gethan in der, wie sich bald zeigte, richtigen Voraussicht, daß erstens den bereits eingetroffenen Flüchtlingen bald neue noch größere Scharen folgen würden, und daß zweitens die Judenverfolgung in Rußland nicht allein von brotneidischen und geldgierigen Antisemiten, sondern von der Regierung selbst betrieben werden würde. Ja die Comitee werden bald alle Hände voll zu thun haben, um die auch von den Berliner „Christlich-Socialen“ befürwortete Ansiedlung der Juden in Palästina zu bewerkstelligen.
Am 25. August d. J. hat der Minister General Ignatiew an alle Civilgouverneure Rußlands ein Rundschreiben gerichtet des Inhalts: Seit zwanzig Jahren ist die Regierung bemüht gewesen, durch eine Reihe von Maßregeln die Verschmelzung der Juden mit der übrigen Bevölkerung anzubahnen. Aber die am Anfang dieses Jahres, besonders in Südrußland gewaltsam ausgebrochene, antisemitische Bewegung beweist, daß die angestrebte Verschmelzung der Juden in Rußland unmöglich ist, und zwar wegen der ökonomisch schädlichen Thätigkeit der Juden und wegen ihres Fanatismus. Den Juden ist es im Laufe der letzten zwanzig Jahre gelungen, nicht nur den ganzen Handel Rußlands allmählich in ihre Hände zu nehmen, sondern auch durch Pacht oder Kauf einen bedeutenden Grundbesitz zu erwerben. Die Juden haben jedoch bei diesem Vorgange nicht die Erhöhung der produktiven Kräfte Rußlands, sondern stets die „Exploitierung“, d. h. die Ausbeutung der Ureinwohner Rußlands, und zwar der ärmeren Klassen beabsichtigt. Damit solch’ unerträglichem Zustande ein Ende gemacht und die ergrimmte Bevölkerung beruhigt werde, sind die Statthalter und deren Kommissare aufzufordern, über die Schädlichkeit der Juden „im speciellen“ zu berichten und Vorschläge zu machen, wie die Juden verhindert werden könnten, die Gesetze zu umgehen, viel Ländereien zu pachten oder zu kaufen, Wucher zu treiben, Spirituosen zu verkaufen u. dergl. m.
Durch sein Circular hat Ignatiew bewiesen, daß ihm der Titel gebühre, der — wie kürzlich behauptet worden — den Ministern auch anderer Länder zukomme, und daß er in Wahrheit der „erste Antisemit“ seines Landes sei. Von den Maßregeln, denen er nachrühmt, daß sie zur „Verschmelzung“ der jüdischen mit der russischen Nationalität getroffen worden, ist sattsam bekannt, daß sie nur die Scheidung und Abgrenzung bezweckt haben. Von Gesetzen zur „Assimilierung“, wie Herr Ignatiew sich ausdrückt, geschweige denn zur „Emanzipierung“ der Juden ist in Rußland niemals die Rede gewesen. Aus den Residenzen des Reiches waren und sind die Juden grundsätzlich ausgeschlossen, und werden sie nur ausnahmsweise und unter schwierigen Bedingungen zugelassen. In den Provinzialstädten sind sie den über ihren Handel, über den Erwerb von Pachtungen und von Grundeigentum geltenden Ausnahmegesetzen und der lästigsten polizeilichen Kontrolle unterworfen; bestimmte industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sind ihnen verboten, auf dem Lande sind ihnen scharf bemessene Grenzen gezogen, und ist ihnen z. B. genau vorgeschrieben, in welcher Entfernung von der Grenze sie sich niederlassen dürfen, — kurz, sie werden als Parias der Gesellschaft betrachtet und behandelt, und ist es ihnen fast überall geradezu unmöglich gemacht, sich die Tugenden der russischen Civilisation, — daß sich Gott erbarme! — anzueignen.
Der antisemitischen Aufforderung, welche der Minister des Innern erlassen, werden ohne Zweifel die Herren Gouverneure entsprechen, und voraussichtlich alle in ähnlicher Weise antworten, wie seitens der Odessaer Landschaftsversammlung bereits geschehen ist. Diese hochweise Körperschaft hat nämlich beschlossen, bei der Regierung darum nachzusuchen, daß den Juden unbedingt verboten werden solle: 1. mit Spirituosen auf dem Lande Handel zu treiben; 2. Kronländereien zu pachten und Land zu kaufen; 3. soll verboten werden, daß mehr jüdische Zöglinge in die Gymnasien ausgenommen werden, als dem Procentverhältnisse der jüdischen zur christlicher: Bevölkerung entspricht; 4. soll den Juden verwehrt sein, gewählte Aemter, speciell Friedensrichter-Stellen zu bekleiden; 5. das Verbot, christliche Dienstboten zu halten, soll erneuert werden; 6. den Juden soll verboten sein, wenn sie keine bestimmte Beschäftigung haben, auf dem Lande zu leben; 7. sie sollen nicht Schuldscheine kaufen dürfen, falls sie nicht Gildenscheine besitzen; 8. Advokaten mosaischer Konfession sollen vor dem Friedenerichter nicht plädieren.
Mit welch’ freudigem Gefühle müssen die deutschen Antisemiten auf Ignatiew, auf Odessa und die Vorgänge der letzten Vergangenheit wie auf die sicher zu erwartenden der nächsten Zukunft blicken! Was die Herren in Odessa verlangen, ist ja in vielen Punkten fast wörtlich übereinstimmend mit den Forderungen der bekannten, von Fürst Bismarck leider nicht genugsam beachteten Berliner Petition! Wie neidvoll mögen manch’ fromme Herren nach dem geliebten Rußland hinüberschauen! Ja, dort wäre es unmöglich, daß der Vorsitzende eines Gerichtshofes die Ansprache eines Antisemiten als „eine empörende Rede“ bezeichnet! Dort wird es vermutlich keinem Richterkollegium einfallen, zu sagen: „Wir glauben den jüdischen Zeugen genau so viel als den christlichen. Für uns Richter existiert in dieser Frage nicht der mindeste Unterschied.“ — Während die Liberalen in Deutschland — gleichviel ob mit Recht oder Unrecht — hoffen, daß nach den Wahlen die Judenhetze aufhören werde, sind die Antisemiten Rußlands der festen Zuversicht, daß bei ihnen das Geschäft der Judenverfolgung und der mit demselben verbundenen Geschäftchen erst im Aufblühen begriffen ist.
Quelle: „Die Judenverfolgung in Rußland“, Berliner Gerichtszeitung, 11. Oktober 1881. Der Blog des Eugen-Richter-Instituts. Online verfügbar unter: http://freisinnige-zeitung.de/archives/5893