Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (13. März 1933)
Kurzbeschreibung
Mit diesem Erlass wurde eine der verabscheuungswürdigsten Institutionen des Dritten Reichs geschaffen: das Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda. Unter der Führung von Reichsminister Joseph Goebbels (1897–1945), der mehr oder weniger in alle Verbrechen der Nationalsozialisten verstrickt war, ordnete es staatliche Kontrollen des öffentlichen Wissens in jeder Form an – Massenmedien, Theater, Musik, Rundfunk, Literatur und bildende Künste – sowie dessen ideologische Ausrichtung. Seinen Ursprung hatte das Ministerium in der nationalsozialistischen Ansicht, dass Deutschland den Ersten Weltkrieg verloren habe, weil innenpolitische Streitigkeiten zwischen verschiedenen Fraktionen die Fähigkeit des Staates unterminiert hatten, seine Bürger hinter einer nationalen Politik zu einen. Die Nazis waren entschlossen, den nächsten Krieg unbehelligt von öffentlichem Dissens zu führen, und es gehörte zu den Aufgaben des Reichspropagandaministeriums, diesen zu unterdrücken.
Quelle
Für Zwecke der Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung über die Politik der Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes wird ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda errichtet.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda.“
Die einzelnen Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Aufgaben, die aus deren Geschäftsbereich auf das neue Ministerium übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Geschäftsbereich der betroffenen Ministerien in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. März 1933.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Quelle: „Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda vom 13. März 1933,“ Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 104. Online verfügbar unter: ALEX: Historische Rechts-und Gesetzestexte Online, http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=1933. Siehe auch: http://www.documentarchiv.de/ns/propaganda.html