Seit dem Mittelalter bröckelte der innerchristliche Konsens, mit der Reformation im 16. Jahrhundert bildeten sich verschieden-konfessionelle Bekenntnisrichtungen und konfessionelle Glaubensgemeinschaften heraus, theologisch-dogmatische Auseinandersetzungen kennzeichneten diese Zeit. Mit dem Augsburger Religionsfrieden und dem Cuius regio, eius religio (1555) (dt. „wessen Gebiet, dessen Religion“) durfte der Territorialfürst die Konfession (protestantisch oder katholisch) für sein Territorium und seine Untertanen festlegen. Damit hatten beide Konfessionen rechtliche Gültigkeit. „Deutsch“ wurde zu einer Exklusions- und Konfessionskategorie, wenn es zur Abgrenzung der protestantischen Seite von der universalen Herrschaft des Papstes und der papsttreuen Kirche genutzt wurde. Umgekehrt wurde von katholischer Seite die Reformation als Zerfall der christlichen Einheit und als Verfehlung gewertet, die göttliche Strafen für Deutschland nach sich ziehe. Springt man in das späte 19. Jahrhundert, dann hatten sich Vorstellungen von Nation und Religion zwar grundlegend verändert, doch spielte ihr Zusammenhang immer noch eine wichtige Rolle, in Deutschland wie in Österreich. So forderten populärkulturelle Schriften während des deutsch-französischen Krieges von 1870-71, konfessionell-regionale Differenzen, hier mit Blick auf das katholische Bayern, im gemeinsamen Kampf für eine Nation zu überwinden. Ähnlich gilt es für Österreich, wo die Befürworter einer großdeutschen Lösung gegen die katholische Kirche hetzten. Kleinstaat-Patriotismus und Loyalität zum Deutschtum seien keine Gegensätze mehr, so die „Los von Rom“-Bewegung, sondern gehörten nun zusammen im Kampf gegen die angeblich übertriebene Unterwürfigkeit zum Papst, den Ultramontanismus.