Wider den Sauffteuffel: Matthäus Friedrich (1557)

Kurzbeschreibung

Nicht nur Martin Luther kritisierte das deutsche Laster des Alkoholkonsums, auch Matthäus Friedrich publizierte 1552 seinen Wider den Sauffteuffel gegen die Unsitte des Trinkens. Obwohl die zeitgenössischen Teufelsbücher auch andere Laster (Spielteufel, Fluchteufel, usw.) thematisierten, machte der Sauffteuffel am meisten Absatz und hielt sich am besten. Der Sauffteuffel ist in zwölf Ausgaben erschienen, Auszüge aus der Ausgabe von 1557 sind hier wiedergegeben.

Quelle

Dem Edlen Gestrengen / und Ehrnvhesten / Erasmo von Künritz / Ritter / auff Lobschitz / meinem großgünstigen lieben Lhenherrn und Förderer.

GOttes Gnad und Fried / sampt einem glückseligen newen Jar / durch JEsum Christum / unsern lieben HErrn / zuvor. Gestrenger und Vhester HErr Heuptman / großgünstiger lieber Herr / Viel haltens dafür / und befindet sich auch wol im werck / das ein jeglich Land seinen Landteuffel / ein jegliche Stadt iren Stadteuffel / ein jeglich Dorff seinen Dorffteuffel / ein jeglicher Herrnhoff / seinen Hoffteuffel / ein jeglich hauß / seinen Haußteuffel / Ja auch wol ein jeglicher Standt / ein jeglich Mensch seinen eigen Teuffel hab der sie zu Sünden reitzet und plaget / wie mann siehet / das ein Land / eine Stadt / ein Hauß / ein Mensch mit irgend einem Laster sonderlich mehr angefochten wird / denn andere.

Also hat Deutschland vor andern Lendern sonderlich je und je den Sauffteuffel gehabt / der uns Deutschen tag und nacht zum Sauffen treibet / und uns keine ruhe lest / wir sind denn vol und toll.

Wie aber das Sauffen so eine grosse Sünde sey / gleubet niemandt / denn nuhr die rechtschaffenen Christen / Die andern aber hat der Sauffteuffel so gar bezaubert / das sie es für keine Sünde und unchristlich laster / sondern für eitel Tugent halten / Und / Wie der Prophet Jesaias am 3. Capit. sagt / Ir wesen hat sie kein heel / und rhümen ire Sünde / wie die zu Sodom / und verbergen sich nicht / Wehe irer Seelen (spricht er) denn damit bringen sie sich inn alles unglück.

Wie thete mann aber / das dem Teuffel gestewert und geweret würde? Anderst kan man nicht thun / denn das im ein jeder Mensch vor sein Person widerstehe mit dem Schwerdt deß Geistes / mit Gottes Wort / welches da ist ein Krafft Gottes / Rom. 1. Und bete wieder inen im rechten starcken Glauben. Das sind die vornembsten waffen / vor welchen der Teuffel / so mann getrost nach dringet nicht bestehen mag. Darnach das die Prediger ernstlich dawieder schreyen und predigen / und jedermann hierinnen ein gut Exempel geben. Die Oberherrn aber getrost die Gottsverächter und Epicurische Sew / die Seuffer / straffen / und das Sauffen auch selbs meiden. Die Eltern auch ire Kinder und Gesinde davon abweisen / und sie auch selbs damit nicht ergern. Wo solchs also geschehe / ist kein zweiffel daran / der Sauffteuffel würde sich aus Deutschland trollen müssen / oder ja an seinem Regiment gehindert / und also deß Sauffens weniger werden.

Wiewol aber auch viel fromer / gelerter / Christlicher Prediger und andere / offt viel feiner warnung wieder das Sauffen gethan unnd geschrieben / sich also wieder diesen grewlichen Teuffel gelegt / auch bey etlichen nutz geschafft haben / siehet man doch gleich wol / das es der meiste theil gar nicht achtet / und (wie die Welt pfleget) alle trewe warnung inn Wind schlegt / Auch wie Gott gleichwol umb verachtung willen seines Worts / und von wegen dieses und anderer laster in Deutschland schon angefangen hat zu straffen / und fürwar noch eine grausame straffe / wo man sich nicht bessert / zu besorgen ist.

Auff das aber doch noch etliche mehr dem Sauffteuffel abgeschlagen würden (weil Gottes Wort nimmer gar leer abgehet / wie Gott verheischt / Jesai. am 55. und Gott auch wol zuweilen / durch einen geringen / einfeltigen Menschen / dem Teuffel zu grösserm verdrieß / viel nutz schaffet) Und damit ja niemandt keine entschüldigung vorwenden köndte / Hab ich zum uberfluß mich unterstanden / meinen unterricht vom Sauffen / welchen ich aus Gottes Wort / und teglicher erfarung gefasset / auffs einfeltigst darzu zu thun / und also einem jedem (so er es anders vor gut annemen will) das Schwerdt wieder den Sauffteuffel / inn die faust zu geben / mit welchem er im wiederstehen / in verjagen / und das Feldt behalten müge.

Solchen unterricht aber hab ich unter E. G. namen außgehen lassen / Erstlich / der ursachen halben / das ich selbst erfaren und gemerckt / wie ir als ein Christlicher Herr / solchem laster auch sonderlich feind seid / Darnach / das mir von E. G. sehr viel wolthat wiederfaren ist / Bitte E. G. wolle solches inn allem guten von mir erkennen und annemen.

Gott der Vater unsers HErrn JEsu Christi / und unser aller / lasse im E. G. sampt E. G. Tugentsamen Haußehren / meiner freundtlichen lieben Fraw Gevatern / und beider lieben Kindlin befohlen sein / Der wolle E. G. sampt allen den iren / inn reinem erkentnis und bekentnis seins heiligen Worts und Namens / bis ans ende erhalten / umb seines lieben Sons JEsu Christi willen / AMEN. Datum zu Görentz / Am tage deß heiligen Apostels Thomae: / Anno 1551.

E. G.
Williger
Matthaeus Friederich /
Pfarrherr zu Görentz.

Quelle: Matthäus Friedrich, Wider den Sauffteuffel, Gebessert unnd an vilen örthern gemehret. Item ein Sendschreiben des hellischen Satans die Zutrincker ... Item ein Sendbrieff an die vollen Brüder in Deutschem Lande. Franckfurt a. d. O., 1557, Vorrede. Online verfügbar unter: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017874/image_1

Wider den Sauffteuffel: Matthäus Friedrich (1557)

Quelle: Matthäus Friedrich, Wider den Sauffteuffel, Gebessert unnd an vilen örthern gemehret. Item ein Sendschreiben des hellischen Satans die Zutrincker ... Item ein Sendbrieff an die vollen Brüder in Deutschem Lande. Franckfurt a. d. O., 1557. Titelseite. Online verfügbar unter: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017874/image_1

Bayerische Staatsbibliothek [VD16 F 2772]

Wider den Sauffteuffel: Matthäus Friedrich (1557), veröffentlicht in: German History Intersections, <https://germanhistory-intersections.org/de/deutschsein/ghis:document-265> [06.12.2024].