Bestätigungsurkunde der Gesellschaft für Mineral- und Geschützwerke (1604)

Kurzbeschreibung

Dieser Text, eine Bestätigung der Charta von Königin Elisabeth I. aus dem Jahr 1565 für die „Mineral and Battery Works Society“ durch König James I., gewährt Rechte und Privilegien für eine Reihe von Aktivitäten im Zusammenhang mit Bergbau und Metallurgie. In nicht nur einem, sondern gleich zwei der darin beschriebenen Fälle stellte ein englisches Subjekt einen deutschen Experten ein, um die Industrie zu entwickeln. Dies beweist nicht nur die Präsenz von Deutschen im englischen Bergbau und Hüttenwesen über mehrere Jahrzehnte hinweg, sondern zeigt auch, dass Personen mit erheblicher politischer Macht Kenntnis davon hatten, dass Deutsche über Fachwissen im Bergbau verfügten.

Quelle

Bestätigungsurkunde der Gesellschaft für Mineral- und Geschützwerke
Genehmigt durch Kgn. Elizabeth und
Bestätigt in der Westminster Abbey, am zweiundzwanzigsten Januartag im ersten Jahr der Herrschaft von König James dem Ersten (1604) wie folgt:
James, durch Gottes Gnaden König von England, Schottland, Frankreich und Irland, Verteidiger des Glaubens etc. An alle, die diese unsere Patentbriefe lesen mögen,
Seid gegrüßt,

Nachdem unsere liebe verstorbene Schwester Elizabeth, die verstorbene Königin von England, die glaubwürdige Information erhalten hat, daß ihre treuen und geliebten Untertanen, William Humphrey, damals Say Master of Her Mint in ihrem Tower of London, durch sein großes Bemühen, seine Arbeit und Auslagen einen Christopher S[c]hutz in ihr Reich von England gebracht haben, der nun verstorben ist, ein Deutscher, geboren in St. Annenberg unter der Herrschaft des Kurfürsten von Sachsen, ein Werkmeister, wie berichtet wird, von großer Schlauheit, Wissen und Erfahrung sowohl im Auffinden des Zinkspats, der im Lateinischen „Lapis Calaminaris“ heißt und in der richtigen und angemessenen Anwendung dessen für die Herstellung von der Metalllegierung, die allgemein Laten genannt wird, und darin, diesen so zu reduzieren, dass dieser weich und formbar wird, ebenso wie im Behandeln und Bearbeiten desselben für und zu allen Arten von Geschützen, Gusswerk und Draht, und ebenso für das Weichmachen und Bearbeiten von Eisen und Stahl und das Formen und Schmieden derselben zu Draht und Blech sowie nützlich und notwendig für das Herstellung von Rüstungen und ebenso für verschiedene andere nützliche und profitable Gebräuche. Die besagte verstorbene Königin Elizabeth verlieh daraufhin, durch die gute Hoffnung, die sie durch die erwähnte Information erhalten hatte und durch Gewissheit über dieselbe, durch ihre besondere Gnade, sicheres Wissen, reine Bewegung, und königliches Vorrecht, durch Patentbrief unter dem Großen Siegel Englands, datiert in Westminster den siebzehnten September im siebten Jahr ihrer Herrschaft [1565], in ihrem Namen sowie dem ihren Erben und Nachfolger die Vollmacht, den Auftrag, die Lizenz und Berechtigung an die erwähnten William Humphrey und Christopher Shutz, deren Erben und Bevollmächtigte, deren alle und für immer, selbst sowie mittels ihrer Diener, Arbeiter, Knechte, Abgeordnete und Bevollmächtigte, nach dem besagten Zinkspat zu suchen, zu graben und diesen zu fördern, an allen Orten ihres Reiches und Königreiches von England und den zur Zeit des Patentbriefes unter dem Namen „the English Pale“ bekannten Teilen Irlands, und in allen dortigen Herrschaftsgebieten und Territorien, und dasselbe Gestein zum alleinigen Zweck des Herstellens und Zusammensetzen von Laten und alle anderen Metalllegierungen zu nehmen, besitzen, benutzen, genießen und verwenden, und ebenso alle Arten und Sorten von Geschützwerk, Gusswerk, sowie Draht aus Laten, Eisen, Stahl und Geschütze herzustellen, zu bearbeiten und zu aller Art von Blech und Draht zu verarbeiten oder zu anderweitig nützlichem oder praktischem Zweck aller Art, zu ihrem größten Nutzen und Profit und zu ihrer aller Nutzen und Profit für immer: und jedwedes Haus oder Häuser, die nach ihrem Ermessen für das Schmelzen, Bearbeiten, Gießen, Formen und Legieren der erwähnten Metalle, Geschützbleche und Draht notwendig und nützlich sind nach ihrem Belieben und auf ihre eigenen Kosten zu errichten, bauen, aufzustellen und zu gebrauchen, ebenso in und auf allen ihren Ländereien, Grundstücken und Eigentümern wie auch in und auf den Ländereien, Grundstücken und Eigentümern aller ihrer Untertanen in ihrem erwähnten Königreich und Herrschaftsgebiet England und Teilen Irlands, wie oben erwähnt oder einem davon, oder innerhalb aller ihrer Herrschaftsgebiete, Territorien, Grenzen oder Begrenzungen derselben, oder jeglichem darunter, ohne jegliche Art von Miete, Störung oder Belästigung durch sie, ihre Erben oder Nachfolger oder durch irgendeine andere Person oder Personen, zusammen mit verschiedenen anderen in den erwähnten Patentbriefen bestimmten Befugnissen, Berechtigungen, Lizenzen, Privilegien, Profiten und Immunitäten, wie es in demselben unter verschiedenen anderen darin enthaltenen Klauseln und Paragrafen klarer und allgemein erscheinen mag.

Zudem gibt die besagte verstorbene Königin Elizabeth in ihren anderen Patentbriefen, datiert in Westminster am besagten siebzehnten September im besagten siebten Jahr ihrer Herrschaft [1565], bekannt, dass sie bereits zuvor Cornelius de Vos das Recht erteilt hatte, in ihrem Reich England Alaun und Kupfer zu bergen und zu fördern sowie diverse Mengen Metall, die bei Grabungen nach dem besagten Alaun und Kupfer zufällig oder gezielt gefunden würden, ohne Betrug oder Arglist, wie durch ihr selbiges Privileg erscheinen mag. Des weiteren gibt sie in denselben letztgenannten Patentbriefen bekannt, dass sie, veranlasst durch den glaubwürdigen Bericht, der ihr von einem Daniel Houghsetter erstattet wurde, einem in Deutschland geborenen, der Fähigkeiten und Kenntnisse von und in allen Arten von Metall- und Mineralbergwerk besitzt, Thomas Thurland, Sekretär, einer ihrer Kaplane sowie Vorsteher des Savoy Hospitals [Armenhaus] und demselben Daniel das Privileg erteilt hat, in ihren Grafschaften von York, Lancaster, Cumberland, Westmoreland, Cornwall, Devon und Worcester sowie im Fürstentum Wales nach allen Arten von Gold-, Silber-, Kupfer- und Quecksilberadern zu graben und zu fördern, und damit weiter zu verfahren wie in besagtem Privileg bestimmt ist, verliehen und ausgestellt an den besagten Thomas Thurland und Daniel Houghstetter, und woraufhin sie bedacht war, daß die besagten Waren und alle anderen Schätze der Erde in allen anderen Orten ihres Reiches England, und auch in den Teilen, die man the English Pale nennt, innerhalb ihres Reiches Irland, zu ihrem Nutzen und Profit ausfindig gemacht werden sollten, sowie zu dem ihrer besagten Reiche und Untertanen derselben, und nachdem sie dann auch glaubwürdige Informationen über die große Tüchtigkeit, Reisen und Kosten erhalten hatte, die ihr treuer und geliebter Untertan, William Humphry, damals Say Master of her Mint im Tower of London, durch Minen, Mineralien und metallische Stoffe über lange Zeit auf sich genommen und getragen hat, wodurch sie an mehreren und verschiedenen anderen Orten der genannten Reiche gefunden wurden, nicht nur verschiedene Metalladern, die sich wahrscheinlich als durchaus reich und profitabel erweisen würden [].

Quelle: Confirmatory Charter to the Mineral and Battery Works Society. Granted by Queen Elizabeth (1604), in The smelting of copper in the Swansea district of South Wales, from the time of Elizabeth to the present day: by Col. Grant Francis. 2nd ed. London and Manchester, H. Sotheran & Co., 1881, S. 58–61. Online verfügbar unter: HathiTrust: https://hdl.handle.net/2027/nyp.33433066379375

Übersetzung: aus dem Englischen ins Deutsche: Insa Kummer

Eric H. Ash, Power, Knowledge, and Expertise in Elizabethan England. Baltimore: Johns Hopkins University Press, 2004.

Bestätigungsurkunde der Gesellschaft für Mineral- und Geschützwerke (1604), veröffentlicht in: German History Intersections, <https://germanhistory-intersections.org/de/deutschsein/ghis:document-280> [23.10.2024].