August Hermann Francke, „Instruktion oder Regeln fuer die Praeceptores der Waisenkinder“ (um 1720)

Kurzbeschreibung

August Hermann Francke (1663–1727), der einflussreichste Pietist nach Philipp Jakob Spener, gründete 1695 in Halle ein Waisenhaus und eine Schule. Seine Einrichtung, die Franckeschen Stiftungen, entwickelte sich schließlich zu einem größeren pietistischen Unternehmen, das einen Verlag und eine Apotheke umfasste. Hier werden Auszüge der Vorschriften für die Lehrer und Aufseher des Waisenhauses in Halle wiedergegeben. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es sich hierbei um ein Dokument handelt, das die Ziele und die Weltsicht des Hallenser Waisenhauses und seiner Leiter wiedergibt, nicht jedoch um detaillierte Anweisungen für die tägliche Praxis.

Quelle

[]

VI. Anhang


I. Instruktion oder Regeln für die Praeceptores der Waisenkinder.[1])

1. Gleichwie der Haupt-Zweck der Anstalten dieser ist, daß die Orphani zum Dienste Gottes und des Nächsten mögen auferzogen werden, so ist auch der ganze Umgang der Praeceptorum zur Erbauung in der wahren Gottseligkeit sorgfältig zu richten und fleißig zu sorgen, daß nichts einschleiche, so diesem Zweck zuwider ist.

2. Die Gottseligkeit aber muß nicht eine bloß äußerliche oder nur gesetzliche Ehrbarkeit, sondern in lebendiger Erkenntnis Jesu Christi gegründet sein; als welches die Hauptsache ist, die ein Praeceptor durch fleißige Betrachtung des Wortes Gottes und Gebet für sich und seine Kinder zu suchen hat. Sonderlich siehet er in den Betstunden mit den Kindern und beim Vortrage des Wortes Gottes jedesmal darauf, dabei denn alle Ausschweife und was darzu nicht dienet, sorgfältig zu vermeiden; sich selbst stellet er dar als ein rechtes Fürbild der Herde, und bezeuget mit seinem ganzen Wandel, daß Christus sein Alles sei.

3. Des Winters und Sommers wecket er die Kinder früh um 5 Uhr auf, welches mit allen Kindern und Klassen so zu halten ist, auch mit denen, so auf der Motions-Classe sind.[2]) Es ist aber allezeit wohl zu observiren, daß der Praeceptor immer bei ihnen gegenwärtig sei, wenn sie sich anziehen und waschen, damit alle Unordnung verhütet werde, und reget er die Kinder fleißig an, daß sie sich balde fein anziehen, damit sie zu rechter Zeit sich zum Gebet versammeln mögen. Widrigenfalls, wenn die Kinder entweder zu spät aufstünden, oder zu viel Zeit mit dem Anziehen zubrächten, würde das Gebet, daran doch das meiste gelegen, verkürzet oder nur obenhin verrichtet werden müssen.

4. Die Betstunden selbst, sowohl des Morgens als des Abends, sind ernstlich und erbaulich zu halten, etwa in folgender Ordnung:

1. wird ein Gesang abgesungen.
2. Betet der Praeceptor und läßt von den Kindern ein Kapitel aus dem N.T. zuweilen auch aus dem A. T. lesen.
3. Aus dem vorgelesenen Kapitel kann der Praeceptor die Kinder zu ermahnen und zu erwecken suchen.
4. Läßt man hierauf den Kindern den gewöhnlichen Morgen- und Abendsegen samt etlichen Gebeten, die sie können, sprechen.
5. Hierzu wird entweder des Morgens oder des Abends ein Hauptstück aus dem Catechismo recitiret.
6. Hierauf schließet entweder der Praeceptor selbst, oder auch ein Kind mit dem Gebet aus dem Herzen.

Hierbei ist noch zu merken, daß des Sonntags, auch wenn sie in der Singstunde gewesen sind[3]) anstatt des Kapitel Lesen sie examiniret werden können, was dieser oder jener sich gemerket hat, woher dann Gelegenheit zu nehmen ist, sie zu erwecken, welches dazu dienet, daß sie zum fleißigen Zuhören einen Antrieb haben.

5. Des Sonntags hält der Praeceptor die Kinder an, daß sie alle sobald nach dem Aufstehen ihr Bette machen.[4]) Beim Aufstehen suchet er täglich zu verhüten, daß kein Kind in den Betten liegen bleibt. Wenn sie sich angekleidet, so führet der Praeceptor bei Sommers-Zeit sie alle auf den Hof [5]) und inspiciret, daß es ordentlich zugehe und keiner ungewaschen noch ungekämmet bleibe. Des Winters waschen sie sich auf der Wohnstube über einer Wanne, worunter eine stroherne Matte gebreitet wird, daß die Stube nicht so naß werde. Mit den Handquelen hält er Ordnung, daß die Scabiosi ihre besondern haben, damit die andern nicht inficiret werden. Nachdem die Kinder sich des Morgens angezogen haben, soll der Praeceptor mit darauf sehen, ob sie das Halstuch recht umgethan, die Schuh recht zugeschnallet, die Strümpfe glatt angezogen haben. Denn wie die Kinder auch darin gewöhnt sind, so halten sie sich auch hernach, wenn sie zu mehreren Jahren kommen.

6. Des Abends sind die Kinder um 9 Uhr zu Bette zu bringen, da sie sich vorher alle auf den Stuben auskleiden bis auf die Schuh, Hose und Brusttuch. Keinem ist zuzulassen, daß er den Brusttuch anbehalte, auch des Winters nicht, es wäre denn, daß er es wegen Schwächlichkeit seines Leibes bedürfe und darzu Erlaubnis erbeten hätte. Unterdes sie sich niederlegen, bleibt der Praeceptor bei ihnen im Schlafsaal, damit keine Unordnung fürgehe. Und weil 3 Praeceptores domestici sind, so können sie sich, wenn sie nicht sogleich mit schlafen gehen wollen, untereinander vergleichen, wer diesesmal auf dem Bett-Saal Inspection halten solle: welcher dann von einem Ende zum andern umhergeht und auf dem ganzen Schlaf-Saal wohl acht hat, damit aller kindischer Mutwille verhütet werde: auch siehet der Praeceptor wohl zu, daß er kein Kind zurückläßet, sondern alle mit sich nimmt, er löschet das Licht selbst aus, ehe sie aus der Stube gehen, schließet auch die Stube erst zu. Denn keinem Kinde zugelassen werden soll, allein oder selbander mit Licht oder ohne Licht zurückzubleiben, unter was Vorwand es auch immer sein möchte: sonderlich hat er des Sommers genaue Acht zu haben, daß sich kein Kind unten im Hofe unnötig aufhalte, weil es gar leicht verbotene Wege gehen und allerhand Unordnung daher entstehen kann. Desgleichen verhütet er, daß nicht zwei bei einander im Bette schlafen mögen.

7. Insgemein sollen Praeceptores genaue Aufsicht halten auf Feuer und Licht sowohl in ihrem Museo als auf der Kinder-Stuben. Sollen daher die Feuer-leges sich und den Kindern wohl bekannt machen, selbige aufs genaueste observiren und nicht zulassen, daß Kinder mit dem Lichte umher gehen, hier und dahin leuchten oder vorm Ofen Fürwitz treiben, sondern das Licht soll an seinem Ort unbeweglich hangen oder stehen, und sollen die Kinder vom Ofen gar wegbleiben: insonderheit ist sorgfältig zu merken, daß ja der Praeceptor allezeit bei ihnen bleibe, damit nicht in seiner auch wohl kurzen Abwesenheit das Licht verwahrloset werde.

8. Die Kinder müssen allezeit unter sorgfältiger Inspection gehalten werden, es sei in der Stube, auf dem Hofe, auf dem Speise- oder Bett-Saal, beim Kleiderwechseln oder bei der Reinigung, oder wo es auch sein mag, und sind ohne Not auch nicht auf eine kurze Zeit allein zu lassen; daher kann ein Praeceptor in den Freistunden kein Kollegium besuchen. Es ist die Inspection nicht nur praesenti corpore, (mit gegenwärtigem Leibe) sondern auch praesenti animo (mit gegenwärtigem Geist) und also treulich zu verrichten, daher ein Praeceptor nicht mit anderen zusammentreten, noch auch ambulando (hin und her spazierend) sich in einen langen Discours einlassen kann, vielmehr hat er seine Kinder nach dem Catalogo, so er auch wohl bei sich trägt, immer zu übersehen, es sei auf der Stube, auf dem Hofe, in der Kirche, oder beim Spaziergehen oder sonst, ob sie auch alle da sein, und wo eins fehlet, selbiges zu bemerken und zu examiniren, wo es gewesen. Ist ein Praeceptor auf der Stube, hat er nicht nur zuzusehen, ob sie alle da sein, sondern auch was sie machen, was sie lesen, was sie schreiben, denn es leicht geschehen kann, daß ein Kind heimlich Briefe schreibet oder in garstigen Büchern lieset, oder doch nichts recht vornimmt, worin er ihm mit Rat, Warnung und Abhaltung, auch Vorstellung des Willens und der Allgegenwart Gottes nach Befinden begegnen kann. Denn die sorgfältige Inspection ist der eigentliche nervus der Erziehung, daher niemand hierin nachlässig oder commode, sondern vielmehr durch die Gnade Gottes excitat (geweckt) und mühsam sein soll, wie denn auch nach der Möglichkeit dahin zu sehen, daß der Praeceptor zu rechter Zeit da sei, wenn die Kinder aus der Schule kommen, damit sie vor der Wohnstube nicht lange warten dürfen oder lange allein auf der Stube ohne Inspetion sein und Mutwillen treiben mögen. Durch hartes Bedrohen oder Bestrafen aber das erzwingen wollen, was man Praesentia et Inspectione accurata (Gegenwart und genaue Beaufsichtigung) erhalten oder verhüten könnte, ist unverantwortlich.

9. Die Wohnstube muß beständig verschlossen gehalten werden unter den Schul- und Frühstunden, auch muß keinem Kinde oder mehrern Erlaubnis gegeben werden, allein darauf zu bleiben, oder unter der Schule darauf zu laufen, Bücher oder sonst etwas zu holen, wie ihnen denn ohne besondere Notwendigkeit gar nicht zu verstatten, aus der Schule ec. zu bleiben; ist ein Kind unpaß, wird es auf die Krankenpflege zu genauerer Untersuchung seines Zustandes geschickt. Das Auf- und Zuschließen gehört eigentlich unter des Praeceptoris Vorsorge und ist den Kindern nicht zu vertrauen.

[]

30. Die sämtlichen Praeceptores und deren Gehilfen vereinigen sich mit einander wöchentlich wenigstens einmal im Gebet vor Gott, und suchen in Christo recht eins zu werden, für das Heil der Kinder zu sorgen: unterreden sich zugleich mit wenigen, was sie für nötig bisher angemerkt haben, demnach ist sorgfältig zu vermeiden, daß nicht ein jeder für sich so dahin gehe und weder im Gebet noch sonsten in Liebe mit den andern zusammenfließe, als wovon kein Segen auf die Kinder kommen kann, und thun solche Gemüter besser, daß sie ihre Information aufgeben, als daß sie dabei zu ihrem oder der Kinder Schaden bleiben.

31. Es will nötig und gut sein, daß ein Praeceptor ohne höchst dringende Not nicht verreise, wenn es auch nur eine kurze Reise wäre, sondern hierin das Heil seiner Anvertrauten[6]) bedenke. Ist’s aber nicht zu ändern, so hat er sich nach einem tüchtigen Vicario umzusehen und selbigen dem Inspectori vorzuschlagen, der indessen seine vices vertrete, dem dann von allen Observandis Nachricht zu geben und sowohl die Leges der Kinder als die Instruction des Praeceptoris derweilen zuzustellen ist.

32. Auch sind die öftern Mutationes (Veränderungen) der Praeceptorum den Kindern sehr schädlich, daher ein Praeceptor, der diese Function im Namen Gottes und aus Liebe zu Christo angenommen, nicht sobald wieder suchet los zu werden. Will es zuweilen und insonderheit anfangs etwas schwer hergehen, hat er sich im Gebet zum Vertrauen auf Gott zu erwecken und zu glauben, daß ihm Gott nach seiner Verheißung, wo er’s nur treulich meint, mit aller Weisheit, Hilfe und Kraft bestehen werde.

33. Die Sorge für die Seelen lässet ein treuer Praeceptor seine Hauptsache sein und zwar aus dringender Liebe Christi, in Betrachtung des unaussprechlichen Segens, der in Zeit und Ewigkeit daraus entsteht, wenn eine Seele gerettet, und hergegen des unersetzlichen Schadens und der schweren Verantwortung, wenn eine Seele verwahrloset wird. Er achtet solche so wohl auf seine Seele gebunden zu sein, als ein öffentlicher Lehrer. Ist nun ein Praeceptor hierin treu, so hat er künftig ein friedsames und fröhliches Gewissen, wo nicht, so verursacht er ihm selbst lauter Morsus (Bisse) im Gewissen und kann nicht anders als mit Schrecken und später Reue künftig zurückdenken.

34. Es kann ein Praeceptor ein Diarium halten und fleißig das aufzeichnen, was unter den Kindern insgemein und an jedem besonders zu merken fürkommt, ob sie sich wohl oder übel verhalten, damit er auf Anforderung ein Zeugnis zu geben bereit sein möge; solches Diarium kann auch seinem künftigen Successori sehr dienlich sein, die Gemüter eher kennen zu lernen.

35. Beim Abschiede suchet der Praeceptor seine Kinder nochmals herzlich zu ermahnen, und göttlicher Gnade im Gebet anzubefehlen; unterläßt auch nicht, da er gleich von ihnen weg ist, noch immer für sie zu beten und den Segen über sie zu bringen, und nachdem es sich thun läßt, schreibt er etwan noch einmal an sie, und erwecket sie schriftlich, welches, wo ein Praeceptor treu gewesen ist, nicht ohne Segen sein wird.

36. Endlich soll ein Praeceptor nicht darauf sehen, ob ihm dies oder das insonderheit befohlen sei oder nicht, sondern soll in allem als ein Vater, ja als eine treue Mutter bei ihnen sein, und sich auf keinerlei Weise ihnen entziehen, und gedenken, dies oder das kommt mir nicht zu. Er ist eingedenk, was dort Paulus saget: nicht mit Dienst vor Augen, als den Menschen ec. Damit er auch in seinem Teil an jenem Tage mit Freuden sagen könne: Hie bin ich und die Kinder, die du mir gegeben hast.

[]

Anmerkungen

[1] Die nachfolgende Instruktion, zuerst bei Bormbaum (s. Evangelische Schulordnungen, Bd. 3, S. 42 ff.) abgedruckt, befindet sich in einem reponierten Aktenstück des Archivs der Franckischen Stiftungen (sign. Tit. VIII. Sect IX. Nr.2). Sie ist allerdings weder von Francke selbst geschrieben, noch unterzeichnet, rührt aber unzweifelhaft von ihm her, wenn auch nicht überall genau im Wortlaut, wie § 17 zeigt. Es sind in derselben behufs einer neuen Redaktion zahlreiche Veränderungen und ausführliche Zusätze, wie sie die spätere Entwickelung der Waisenanstalt forderte, von einer andern Hand gemacht, in welchen wiederum Änderungen von der Hand Gotthilf August Francke’s zur definitiven Feststellung einer neuen Instruktion vorgenommen sind. Wann dies geschehen ist, läßt sich nicht feststellen. Was die Zeit der Abfassung der ursprünglichen Instruktion betrifft, so folgt aus der im § 3 erwähnten Motions-Klasse, daß wenigstens die vorliegende Redaktion derselben nach dem Jahre 1722 stattgefunden hat, in welchem laut einem handschriftlich vorhandenen und von Francke unterzeichneten Beschluß die Einrichtung derselben ausgeführt ist. In diese Zeit fallen nach den vorliegenden Akten manche andere auf die Waisenkinder bezügliche Bestimmungen. Es ist indes möglich und selbst nicht unwahrscheinlich, daß der auf jene Klasse bezügliche Zusatz einer frühern Fassung nachträglich hinzugefügt ist, was aus der vorliegenden Abschrift nicht mehr erkannt werden kann. Jedenfalls ist dieselbe aber nach 1710 zu setzen, wo der vordere Teil des mittlern Hofes durch die damals beendeten Bauten einen gewissen Abschluß erhalten hatte.
[2] In der unmittelbar vorhergehenden, schon 1697 erlassenen Instruktion heißt es dagegen im § II: „Im Sommer werden sie angehalten um 5 Uhr aufzustehen, im Winter um 6 Uhr“, was allerdings den Jahreszeiten entsprechender ist, und auch heute stattfindet. Aber in der nachfolgenden Ordnung für die Waisen-Mägdlein ist die obige Bestimmung ebenfalls festgehalten. Was die Motions-Klasse betrifft, so wurde sie besonders wegen des häufigen Vorkommens der Krätze, das bei dem Zusammenwohnen so vieler Kinder der niedrigsten Klasse und der bekannten Natur der Krankheit nicht zu verwundern ist, eingerichtet. Es heißt darüber in dem angeführten Beschluß: „Der Medicus soll jedesmal einen Ausschuß solcher Knaben machen, welche zur Krätze inklinieren oder deren Anfang spüren, oder auch sonst halb krank sind, folglich dabei noch in die Schule und an den Tisch gehen können. Dieselben sollen beisammen in eine räumliche und luftige Stube im Dachstockwerk angewiesen, einem eigenen Praeceptori, nämlich tertio ordinario, anvertrauet, und die Klasse Motions-Classe genannt werden, wobei die Schüler zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit täglich ein paar Stunden extraordinäre Motion zu genießen haben sollen.“
[3] Die sogenannten Singstunden, eigentlich Erbauungsstunden, die ihren Namen daher hatten, daß darin namentlich die neuen Melodieen der in dem Frevlinghausischen Gesangbuch befindlichen Lieder gesungen wurden, fanden Mittwoch und Sonnabend nachtmittags statt. Das Nähere darüber s. unten im „Anhang der Abbildung eines Studiosi Theologiae“ III,7.
[4] Dies ist bei der spätern Redaktion gestrichen
[5] Die Waisenknaben wuschen sich damals des Sommers auf dem Hofe unter einem an einem Seitengebäude sich hinziehenden, auf Säulen ruhenden Dache.
[6] In der Handschrift steht „Anverwandten“, was wohl ein Schreibfehler zu sein scheint, weshalb es geändert ist. An andern Stellen sind offenbare Schreib- oder Druckfehler ohne weiteres verbessert.

Quelle: August Hermann Francke, „Instruktion oder Regeln fuer die Praeceptores der Waisenkinder“ (um 1720), in August Hermann Franke und Gustav Kramer, A. H. Francke's Pädagogische Schriften: Nebst der Darstellung seines Lebens und seiner Stiftungen. Herausgegeben von G. Kramer. Langensalza: Hermann Beyer & Söhne, 1885, S. 176–80, 86–187.

Axel Oberschelp, Das Hallesche Waisenhaus und Seine Lehrer im 18. Jahrhundert: Lernen und Lehren im Kontext einer Frühneuzeitlichen Bildungskonzeption. Hallesche Forschungen, Bd. 19. Tübingen: Verlag der Franckeschen Stiftungen im Niemeyer Verlag, 2006.

Hanno Schmitt, „On the Importance of Halle in the Eighteenth Century for the History of Education,“ Paedagogica Historica 32, no. 1 (February 1996), S. 85–100.

August Hermann Francke, „Instruktion oder Regeln fuer die Praeceptores der Waisenkinder“ (um 1720), veröffentlicht in: German History Intersections, <https://germanhistory-intersections.org/de/wissen-und-bildung/ghis:document-3> [05.12.2024].