Taufe, Zugehörigkeit und christliche Gemeinschaft

Einführung

Die Taufe war spätestens seit dem 14. Jahrhundert ein wichtiges Aufnahmeritual in die Kirche, die christliche Gemeinschaft und die Gemeinde vor Ort. Gleichzeitig waren damit alle nicht christlich getauften (Juden, Muslime, „Heiden“ usw.) aus der Kirche und der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Mit der Taufe als „Wiedergeburt“ oder zweite Geburt im christlichen Glauben wurde die Christin oder der Christ—im christlichen Verständnis—von seiner sündhaften Natur gereinigt und der Bund mit Gott (Gotteskindschaft) gestiftet. Zudem erhielt der Täufling mit der Taufe einen Namen, und Zugehörigkeiten, bspw. zu einer Familie oder einer Konfession wurden festgelegt. Dies galt nicht nur für die Kindertaufe, sondern auch die Erwachsenentaufe, die an eine Konversion zum christlichen Glauben geknüpft war. Mit der Taufe einher ging oft eine Unterrichtung im christlichen Glauben, der Täufling bekam einen Paten oder eine Patin, der oder die zugleich Namensgeber/in sein konnte. Es finden sich in der Frühen Neuzeit Berichte über die Taufe von Jüd/innen, Muslim/innen und „Heid/innen“. Taufe und Konversion konnten neue Handlungsoptionen eröffnen, konnten aber auch ein Zwang sein. Inwiefern mit dem Ritual der Taufe „Fremde“ in die christliche (deutschsprachige) Mehrheitsgesellschaft integriert werden sollten und konnten, ist eine offene Frage.

Inhalt

  1. < Wie aus Barbaren Deutsche wurden: „Germania“ und die „Teutsche Nation“
  2. Religiöse Zuordnungen und Abgrenzungen >